Allgemeine Geschäftsbedingungen Röckelein
Uns, der Röckelein GmbH, Premiumpartner der 3M ist es wichtig, dass unsere Kunden alle unsere Bedingungen kennen und damit einverstanden sind. Deshalb finden Sie alle Informationen zu Gebühren, Service, Rechnungen und Rückgaberechten ausführlich beschrieben im folgendem Abschnitt:
1. Geltung: Dem Verkauf unserer Waren und unseren sonstigen Leistungen liegen die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichenden Einkaufsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen.
2. Angebot: Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Personen, die zu Zwecken ihrer gewerblichen, selbständigen beruflichen, dienstlichen oder behördlichen Tätigkeit handeln. Angebote in der Werbung wie in Katalogen, Preislisten und im Internet sind freibleibend.
3. Preise: Alle Preise gelten zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4. Vertragsschluss: Ein Vertrag kommt durch Ihre Bestellung einerseits und unsere Annahmeerklärung andererseits – z.B. durch unsere Auftragsbestätigung oder die Lieferung der bestellten Ware – zustande.
5. Frachtkosten: Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt für Lieferungen innerhalb Deutschlands: unter einem Auftragswert von 350,- EUR Warenwert netto berechnen wir eine Versandkostenpauschale von 9,90 EUR netto (Lieferung frei Bordsteinkante). Der Mindestauftragswert beträgt 75,- EUR Warenwert netto. Bei Nichterreichen des Mindestauftragswertes berechnen wir zusätzlich einen Mindermengenzuschlag von 10,- EUR. Mehrkosten aufgrund einer vom Besteller gewünschten besonderen Versandart (z.B. Expressgut, Luftfracht, Versicherung) gehen zu dessen Lasten.
Versandkosten in das Ausland werden in Abstimmung mit dem Besteller ermittelt und berechnet. Falls erforderlich führen wir die Ausfuhranmeldung durch; der Besteller führt die Einfuhrverzollung und -versteuerung auf seine Kosten durch.
6. Zahlung: Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtung des Bestellers ist Nürnberg.
6.1. Zahlungsbedingungen: Die Lieferung erfolgt gegen Rechnung, auf Wunsch auch gegen Vorkasse oder – im Internet – mit Paypal. Bei Neukunden, Kunden mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und abhängig von Bonität, Auftragsgegenstand, Auftragsvolumen und Auftragslaufzeit behalten wir uns vor, einen Vertrag nur mit davon abweichender Zahlungsweise oder mit einer zusätzlichen Absicherung unserer Vorleistungen abzuschließen. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang auf unserem Konto ausschlaggebend.
6.2. Zurückbehaltung und Aufrechnung: Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen von uns nicht anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Ansprüche des Bestellers ist ebenso ausgeschlossen wie die Aufrechnung mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Bestellers; das gilt nicht für Mängel- oder Fertigstellungsansprüche des Bestellers aus dem gleichen Rechtsverhältnis.
6.3. Zahlungsverzug: Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug oder entstehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, sind wir befugt, alle Forderungen gegen ihn sofort fällig zu stellen und/oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, noch ausstehende Lieferungen auf diesen sowie andere Verträge ganz oder teilweise zurückzuhalten oder aber nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist von den bestehenden Verträgen zurückzutreten.
7. Lieferung: Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist der jeweilige Versendungsort; die Gefahr geht mit Übergabe an den Frachtführer auf den Besteller über. Vereinbarte Liefertermine gelten nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrags und rechtzeitiger Erfüllung aller Verpflichtungen des Bestellers. Mehr- oder Minderlieferungen im branchenüblichen Umfang behalten wir uns vor; berechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge.
7.1. Lieferverzug: Bei schuldhafter Nichteinhaltung eines ausdrücklich vereinbarten Liefertermins wird uns der Besteller eine angemessene Nachfrist setzen. Wird diese Nachfrist durch unser Verschulden nicht eingehalten, so hat der Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen gilt Ziff. 13.
7.2. Rücktritt vom Vertrag: Von uns nicht zu vertretende Umstände oder Ereignisse, welche die Lieferung verzögern, unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, z.B. Krieg, Eingriffe von hoher Hand, Naturgewalten, allgemeine Rohstoff- oder Energieknappheit, Streik oder Aussperrung, Nichtbelieferung trotz rechtzeitigem Deckungskauf, befreien uns, auch wenn sie bei unseren Vorlieferanten eintreten, für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit von der Lieferverpflichtung. Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit beendet sein, sind beide Parteien berechtigt, ohne wechselseitige Verpflichtungen vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
7.3. Annahmeverzug des Bestellers: Kommt der Besteller in Annahmeverzug, so ist er verpflichtet, den daraus entstehenden Schaden, z.B. die Kosten der Einlagerung und der erneuten Zustellung, zu ersetzen.
8. Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Preises und aller bestehenden oder zukünftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Besteller ist widerruflich berechtigt, die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsgang zu verarbeiten, vermischen und verbinden und bei Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts zu veräußern. Die aus einem Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) entstehenden Forderungen werden bereits jetzt sicherungshalber an uns abgetreten. Der Besteller wird widerruflich ermächtigt, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen für unsere Rechnung einzuziehen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm nicht gestattet; jeden Eingriff Dritter in unsere Eigentumsrechte hat uns der Besteller unverzüglich mitzuteilen. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so werden wir auf Verlangen des Bestellers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers (§§ 323, 324 BGB), insbesondere bei Zahlungsverzug trotz fruchtlosem Ablauf einer gesetzten Zahlungsfrist, vom Vertrag zurückzutreten und in diesem Fall die Vorbehaltsware herauszuverlangen bzw. sonstige Sicherungsmittel einzufordern sowie die Ermächtigung zur Verarbeitung, Vermischung, Verbindung und zum Weiterverkauf sowie die Einzugsermächtigung für abgetretene Forderungen zu widerrufen, die sofortige Offenlegung einer evtl. Abtretung zu verlangen sowie vom Besteller die zum Einzug der abgetretenen Forderungen erforderlichen Auskünfte und Unterlagen anzufordern.
9. Auskünfte, Beratung: Auskünfte zur Eignung und zu Anwendungsmöglichkeiten unserer Ware können und werden wir nur allgemein und ohne Berücksichtigung möglicher besonderer Umstände des Einzelfalls nach bestem Wissen erteilen. Der Besteller wird nicht davon befreit, sich selbst durch eigene Prüfungen von der Eignung der Ware für den von ihm vorgesehenen, ganz konkreten Verarbeitungs- und Verwendungszweck zu überzeugen.
10. Mängelansprüche: Beim beiderseitigen Handelskauf gelten die handelsrechtlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§ 377 HGB), ansonsten sind offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung, nicht offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Woche nach Feststellung anzuzeigen. Die Verjährungsfrist für Ansprüche auf Nacherfüllung, Herabsetzung der Vergütung und Rücktritt wegen Mängeln beträgt ein Jahr nach Ablieferung; der Unternehmerrückgriff (§§ 478, 479 BGB) bleibt unberührt. Ansonsten gelten vorbehaltlich Ziff. 13 die gesetzlichen Mangelhaftungsvorschriften.
Mängelansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit der Mangel dadurch entstanden ist, dass die gelieferte Ware nach Übergabe unsachgemäß befördert, gelagert, behandelt oder verarbeitet wurde. Mängelansprüche bestehen ferner nicht bei gewöhnlicher Abnutzung und gewöhnlichem Verschleiß.
11. Sonderanfertigungen: Für alle Konfektionierungen, die speziell im Kundenauftrag hergestellt werden, gelten ergänzend diese Regelungen: Lohnfertigungen werden wir nach dem neuesten Stand unserer Fertigungsmöglichkeiten umsetzen. Bei Vorgabe von Abmessungen, Toleranzen etc. für das Endprodukt sind wir berechtigt vom Vertrag zur Konfektionierung ohne wechselseitige Ansprüche zurückzutreten, wenn wir bei der ersten Testfertigung erkennen, dass die gewünschten Spezifikationen nicht erreicht werden können; vor der ersten Testfertigung können keine verbindlichen Spezifikationen über das gewünschte Endprodukt abgegeben werden.
12. Voraussetzungen bei einer ausnahmsweise zugelassenen Warenrücknahme: Falls wir ausnahmsweise mit einer Warenrücknahme ohne bestehende gesetzliche Verpflichtung einverstanden sind, gelten für die Rücknahme folgende Regeln: Die Ware ist ausschließlich nach vorheriger Absprache an unser Lager in Neumark / Reuth zu senden; Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt der Besteller. Die Ware muss originalverpackt, unbeschädigt, sachgerecht gelagert und für den Transport verpackt sein, das Mindesthaltbarkeitsdatum und die Mangelhaftungsfrist dürfen nicht überschritten sein. Sonderanfertigungen sind von der Rücknahme generell ausgeschlossen.
13. Sonstige Haftung:
13.1. Haftungsbeschränkung: Wir haften bei Vorliegen einer gesetzlichen Haftungsnorm im Rahmen des Vertragsverhältnisses auf Ersatz von Schäden bzw. auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind, nur bei Vorsatz oder grobem Verschulden oder bei schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Pflichten, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf). Außer bei Vorsatz oder grobem Verschulden ist die Haftung bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht höchstens auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.
13.2. Pflichthaftung: Ansprüche nach dem Produkthaftungs- oder Gerätesicherheitsgesetz, wegen schuldhafter Herbeiführung von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, wegen arglistiger Täuschung, auf Schadensersatz statt der Leistung bei erheblichen Pflichtverletzungen, für die verschuldensunabhängige Mängelhaftung, wegen verschuldeter Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit, aufgrund einer übernommenen Garantie oder für ein übernommenes Beschaffungsrisiko bleiben insgesamt unberührt.
13.3. Drittbegünstigung und Beweislast: Die Haftungsregelung erstreckt sich auch auf die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Parteien. Eine Umkehr der gesetzlichen Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
14. Streitbeilegung: Wir sind weder verpflichtet noch bereit an einem Streitschlichtungsverfahren vor einer Streitschlichtungsstelle teilzunehmen.
15. Gerichtsstand, Anwendbares Recht: Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand Zwickau. Das gilt auch, wenn der Besteller seinen allgemeinen Gerichtsstand im Ausland unterhält. Wir sind berechtigt, den Besteller auch an jedem anderen Ort zu verklagen, an dem ein sonstiger gesetzlicher Gerichtsstand besteht. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Röckelein GmbH – Gutenstetter Straße 8f – 90449 Nürnberg
Röckelein GmbH – Neue Reichenbacher Straße 15 – 08496 Neumark OT Reuth
Amtsgericht Chemnitz, HRB-Nr. 14909 – Geschäftsführer Harald Röckelein, Soner Aksoy
Stand: Januar 2024