Wichtige Hinweise zum Atemschutz: Partikelmasken mit Ohrschlaufen bieten häufig unzureichende Schutzwirkung

Europäische Fachbehörden warnen vor mangelhafter Passform und Undichtigkeiten bei FFP-Masken mit Ohrschlaufen.

Mehrere aktuelle Untersuchungen renommierter europäischer Arbeitsschutzinstitutionen – darunter die britische Health and Safety Executive (HSE) sowie das französische Institut National de Recherche et de Sécurité (INRS) – weisen auf erhebliche sicherheitstechnische Defizite bei der Verwendung von Atemschutzmasken mit Ohrschlaufen hin.

Diese Maskentypen zeigen laut Studien häufig eine unzureichende Abdichtung am Gesicht, was die Schutzfunktion erheblich beeinträchtigt. Die Dichtsitzprüfung, die als standardisiertes Verfahren zur Bewertung der Passform gilt, ergab bei nahezu allen getesteten Modellen mit Ohrschlaufen negative Ergebnisse.

Zentrale Erkenntnisse im Überblick:

  • Gefährdung durch Leckagen: Ein unzureichender Dichtsitz kann das Eindringen von gesundheitsgefährdenden Partikeln ermöglichen – selbst bei normgerecht geprüften Filtermaterialien.
  • Ergebnisse unabhängiger Tests: 99 % der vom INRS untersuchten FFP2-Masken mit Ohrschlaufen haben die Dichtsitzprüfung nicht bestanden.
  • Regulatorische Reaktion: Die britische Regierung erkennt seit Januar 2024 Atemschutzmasken mit Ohrschlaufen nicht mehr als konform mit der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 und der Norm EN 149:2001+A1:2009 an.

Empfehlung für Arbeitgeber:

Zur Gewährleistung eines wirksamen Atemschutzes sollte auf Partikelmasken mit zuverlässigem Kopfbandsystem zurückgegriffen werden. Diese ermöglichen in der Regel einen besseren Dichtsitz und sind auf die jeweilige Gefährdungsbeurteilung, den Anwendungsbereich sowie die Einsatzbedingungen abzustimmen. Die Durchführung von Dichtsitzprüfungen ist in vielen Ländern gesetzlich vorgeschrieben und sollte im Rahmen des Arbeitsschutzmanagements verpflichtend vorgesehen werden.

Fazit:
Die Auswahl geeigneter persönlicher Schutzausrüstung ist essenziell für die Sicherheit am Arbeitsplatz. Unternehmen sind dazu angehalten, ihre Atemschutzkonzepte zu überprüfen und gegebenenfalls auf konforme Maskenmodelle umzustellen.